Herzlich Willkommen
beim Schulkindergarten für Körperbehinderte Kinder Karlsruhe

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage und möchten Sie gerne durch unsere Einrichtung führen und Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit geben.

In unserer kleinen Einrichtung fördern wir in familiärer Atmosphäre die Entwicklungsmöglichkeiten der uns anvertrauten Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung.

Den Eltern stehen wir bei Fragen aller Art gerne zur Seite.

Bei Interesse an unserer Einrichtung freuen wir uns über einen Anruf oder eine E-Mail von Ihnen.

Gerne laden wir Sie auch zu einem Informationsbesuch ein und unterstützen Sie im Gespräch bei der Wahl des geeigneten Kindergartens für Ihr Kind.

Zielgruppe

Der Schulkindergarten ist eine Einrichtung für Kinder ab zwei Jahren bis zur Einschulung.
Einzugsgebiet ist der Stadt- und Landkreis Karlsruhe.

Wir sind ein Kindergarten für:

  • Kinder mit Körperbehinderung und Kinder mit mehrfacher Behinderung
     
  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder -beeinträchtigungen, die eine besonders intensive Begleitung, Betreuung und Förderung benötigen
     
  • Kinder mit einer Beeinträchtigung im motorischen Bereich oder mit Beeinträchtigung der Wahrnehmung (z.B. Blinde, Sehbehinderte...)
     
  • Kinder mit einer chronischen Erkrankung, die durch ihre Krankheit einen besonderen Betreuungsbedarf mitbringen
     
  • Kinder, die für ihre individuelle Entwicklung einen sehr kleinen und beschützenden Rahmen benötigen (z.B. für Kinder mit einer Autismusspektrumsstörung)

Allgemeine Informationen

Träger

Stadt Karlsruhe

 

Einzugsgebiet

Stadt und Landkreis Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 08:00 – 14:00 Uhr

Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr

Die Ferien orientieren sich an den 

Schulferien der Stadt Karlsruhe

 

Transport

Es besteht die Möglichkeit eines kostenfreien Transportes in die Einrichtung.

Kosten

Der Besuch des Schulkindergartens ist kostenfrei. Mahlzeiten– und Ausflugskosten tragen die Eltern. Es wird täglich frisch gekocht, auf vollwertige Ernährung aus biologischem Anbau wird Wert gelegt.

 

Rechtliche Grundlagen unserer Arbeit

Verwaltungsvorschrift über die öffentlichen Schulkindergärten v. 24.Juli 1984 (K.u.U. S. 479) des Kultusministeriums Schulgesetz (§ 20 SchG).
Pädagogischer Auftrag (Facetten zum Schulkindergarten von Frau Espenhain, KuMi) Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen vom 15. März 2011.

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