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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Schulkindergarten Sandhasen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungs-Gesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.sandhasen-schulkindergarten.de.
 
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Barrierefreie Pdfs:
    Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.


 
Genannte Erläuterungen werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
 
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 09.12.2024 erstellt.


Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
 
4. Rückmeldung und Kontaktangaben


Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.sandhasen-schulkindergarten.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

 
Schulkindergarten für Körperbehinderte Kinder Karlsruhe
Mannheimer Straße 67
76131 Karlsruhe-Rintheim
 
E-mail: poststelle@schulkiga-k-ka.schule.bwl.de
Tel.: 0721-6238301

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht per Mail senden.
 
5. Durchsetzungsverfahren


Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an den Schulkindergarten Sandhasen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.


 
Falls der Schulkindergarten Sandhasen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte: Stephanie Aeffner


Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:



Else-Josenhans-Straße 
6


70173 Stuttgart



Telefon: 0711-279-3360



 
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.